Diverse Vorhabensträger haben ihr Interesse angemeldet sowie konkrete Angebote zur Beteiligung vorgestellt.
Da die Abhängigkeit von Energie-Importen nach Einschätzung der Gemeindevertretung (GV) auf jeden Fall verringert werden sollte, ist es begrüßenswert, erneuerbare Energien regional zu erzeugen.
Vor- und Nachteile der PV-FFA wurden durch die GV abgewogen:
Vorteile:
- Gemeinde hat hohen Planungseinfluss und kann finanziell Profitieren
- Kaum Verschleiß- sehr zuverlässig, ausgereift und langlebig, wenn gute Modulqualität
- Geringe Beeinträchtigung der Umwelt (Klima, Geräusche, Gerüche, Luft- und Wasserverschmutzung, Versiegelung des Bodens, Strahlung…)
- Boden wird aktiv vor Sonnenstrahlung geschützt (hilft der Biodiversität und dem Grundwasser)
- Anlage bei Rückbau weitestgehend recyclebar
Nachteile:
- Bei der Herstellung der Module fallen teilweise umweltschädliche Stoffe an und es wird Energie verbraucht (Amortisation nach 1-2 Jahren), aber es werden keine seltenen Erden verbraucht.
- Keine oder reduzierte ackerbauliche Nutzung der Fläche für mind. 20 Jahre (Aber: 60% der deutschen Ackerfläche wird für Tierfutter benötigt, 20 % für unsere Ernährung und 20% für Energiepflanzen! PV ist jedoch 30-60 mal effizienter als Energiepflanzenanbau!!)
- Optische Beeinträchtigung des Landschaftsbildes
- Eventuell Blendwirkung bei bestimmten Betrachtungswinkeln
- Bei sehr großen Anlagen Einschränkungen beim Wildwechsel
Quelle: Schulungsreihe „Solarpark in Kommunen“ Teil 1, aus dem Vortrag von Kris Kunst
Konsens der Gemeindevertretung
Die GV hat sich intensiv mit den geeigneten Flächen beschäftigt und ist zu folgendem Konsens gekommen:
- Die Gesamtfläche soll 100 ha nicht überschreiten.
- Es sollen möglichst keine Grünflächen und nur die schlechtesten Böden überbaut werden.
- Es können Einzelflächen betrachtet werden und die Flächen sollten so weit wie möglich vom Dorf oder den beliebtesten Wanderwegen entfernt liegen.
- Die nach § 6 EEG 2021 vorgesehene finanzielle Beteiligung der Gemeinde in Höhe von bis zu 0,2 Cent pro tatsächlich eingespeister Kilowattstunde soll nach Vorstellung der GV den BürgerInnen für eigene energieerzeugende oder energiesparende Maßnahmen zugute kommen (siehe unten „Haushaltsscheck“).
Geplante weitere Vorgehensweise
- Überprüfung der Matrix mit den Kriterien A und B
- Erarbeitung der B-Kriterien für Kieve (siehe Anlage Kriterienkatalog-ZAV.xls)
- Information der Grundstückseigentümer und der Pächter
- Auswahl eines Vorhabenträgers, mit dem die Gemeinde Kieve bevorzugt zusammenarbeiten würde (Eigentümer und Pächter sind nicht an diese Wahl gebunden)
- Anfrage bei der unteren Rechtsaufsichtsbehörde zur Einrichtung des Fonds, aus dem der „Haushaltsscheck“ für die EinwohnerInnen finanziert werden kann.
Wie geht es weiter?
Die Bürgermeisterin wird gemeinsam mit der Landesenergie- und Klimaschutzagentur MV und der Kommunalaufsicht die Einrichtung des Fonds prüfen, planen und vorbereiten. Da dieses Fondsmodell auch in anderen Gemeinden zum Tragen kommen könnte und damit die Energiewende voranbringen kann, wird dies unabhängig davon stattfinden, ob das Projekt in Kieve durchgeführt wird.
Die Gemeindevertretung wartet jetzt ab, ob es dem von ihr präferierten oder einem anderen Vorhabenträger gelingt, mit Pächtern und Eigentümern Vorverträge über geeignete Flächen abzuschließen und wird dann das Zielabweichungsverfahren über das Amt Röbel-Müritz beantragen. (https://www.leka-mv.de/wp-content/uploads/2022/03/Bebauungsplan-bei-Photovoltaikanlagen_PV_FFA_by_LEKAMV2022.pdf).
Fragen zum Projekt PV-FFA
Wenn Ihr Fragen zum Projekt „Photovoltaik-Freiflächenanlage in Kieve“ habt, dann stellt diese bitte mit Hilfe des folgenden Kontaktformulars. Die Anfrage wird dann per Mail an die Gemeindevertretung bzw. die entsprechenden Stellen weitergeleitet und von dort beantwortet. Die Antworten werden wir dann hier zusammen mit der Frage in Form einer FAQ-Seite veröffentlichen.